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Rechtzeitig mit der privaten Altervorsorge beginnen

Kategorie : Allgemein

Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft wohl nicht mehr steigen werden, lohnt es sich frühzeitig darüber nachzudenken, wie man die eigene Existenz sinnvoll absichern kann. Bedingt durch den demographischen Wandel werden immer mehr ältere Menschen immer länger leben. Die jungen, erwerbstätigen kommen mangels Frauen im gebärfähigen Alter gar nicht mehr nach.

In Deustchland gibt es gegenwärtig mehrere Produkte im Bereich der privaten Altersvorsorge. Die wohl bekanntesten – oder zumindest am weiten verbreiteten dieser Art – sind die Riester-Rente und die Rürup-Rente. Es handelt sich bei diesen privaten Renten um staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, die sich seit ihrer Einführung in Deutschland größter Beliebtheit erfreuen. Wenn es darum geht, welche dieser beiden privat finanzierten Renten die geeignetste für einen selbst ist, hat man zwei Möglichkeiten: Entweder man lässt sich bei einem Berater vor Ort die Vor- und Nachteile des jeweiligen Produkts erklären. Hier ist es nicht schwer einen Berater ausfindig zu machen, da die meisten Versicherungsgesellschaften sich auch auf diesen Bereich der privaten Altersvorsorge spezialisiert haben. Die andere Möglichkeit, die man durchaus vorziehen sollte wäre, dass man sich selber im Internet informiert, am besten über einen individuellen Anbietervergleich.

Bei der Riester-Rente beispielsweise sind hier die folgenden Merkmale zu nennen: Hier werden während der Auszahlphase regelmäßige Rentenzahlungen geleistet, genau wie bei den Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte der Begünstigte vor dem Ablauf der Riester-Rente versterben, dann wird der Ehepartner von den Leistungen profitieren. Der Zeitraum währenddessen die Auszahlungen erfolgen, wird als Garantiezeitraum bezeichnet. Somit sind bei der Riester-Rente die Zahlungen für diesen vereinbarten Zeitraum garantiert.
Anders sieht es bei der Rürup-Rente aus. Hier entfällt der Garantiezeitraum, jedoch kann je nach individuellem Bedürfnis vereinbart werden, dass bei dem Eintritt in die Rente eine einmalige Zahlung auf den Sparanteil geleistet werden kann. Diese liegt dann bei maximal 30 Prozent.

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